Krankenkassen übernehmen die Kosten der klassischen Homöopathie?

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Kaum einer weiß es, doch auch die Kosten der Homöopathie werden unter gewissen Umständen und bei manchen Krankenkassen übernommen. Nicht alle Krankenkassen übernehmen allerdings die Kosten, daher ist es ratsam von Anfang an auf eine Krankenkasse zu setzen, die diese Leistungen tatsächlich übernimmt. Der DZVhÄ, der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte, hat aus diesem Grund mit einigen Krankenversicherungen Verträge abgeschlossen, die diese Leistungen beinhalten. So können sich auch gesetzlich Versicherte über die Übernahme der Kosten der Leistungen für die Homöopathie freuen. Dies war allerdings nicht immer der Fall. Erst seit 2006 übernehmen viele gesetzliche Kassen die Leistungen und unterstützen damit den Wunsch vieler Patienten nach einer homöopathischen Behandlung.

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Bedürfnisse der Patienten nach einer homöopathischen Behandlung

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Was will der Patient?

Zunächst klingt dieser Vorgang erst einmal wünschenswert und entspricht den Bedürfnissen der Patienten. Allerdings sind auch an diese Struktur einige Regelungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Es werden daher nur Kosten übernommen, die tatsächlich durch einen Arzt ausgeführt wurden, der vertraglich an diese Regelung gebunden ist, dem sogenannten Vertragsarzt. Dieser darf als Zusatzbezeichnung die Klassifizierung Homöopathie verwenden und diese anwenden. Homöopathisch behandelnde Ärzte, die nicht als Vertragsarzt mit den Krankenkassen kooperieren, sind von dieser Leistung zunächst ausgeschlossen. Der behandelte Patient hat hier finanziell leider das Nachsehen.

Wer nach einer homöopathischen Behandlung sucht, sollte daher den Fokus auf Vertragsärzte legen und im Zweifel nachfragen, ob die Behandlungskosten tatsächlich übernommen werden können. Hier finden Sie ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Der Vertragsarzt: anerkannte Ärzte mit Vertrag

Homöopathie erfreut sich in den letzten Jahren einer großen Beliebtheit und äußert sich in steigender Nachfrage, doch nicht alle Ärzte, die eine homöopathische Behandlung durchführen, sind auch tatsächlich ärztlich anerkannt. Nur anerkannte Ärzte mit Vertrag der Krankenkassen können die Kosten über die Kassen geltend machen.

Selbstverständlich hat der Patient das Recht dazu auch weiterhin die Behandlung der Homöopathen in Anspruch zu nehmen, die nicht als Vertragsärzte gelistet sind. Doch anfallende Kosten für die Behandlung oder für mögliche Medikamente, zahlt der Patient in diesem Fall aus eigener Tasche, ohne dass die Kassen die Leistung in irgendeiner Form berücksichtigen oder gar tragen.

Der Verband der homöopathischen Ärzte

Für einen flächendeckenden Informationsaustausch haben sich daher die Homöopathen in Deutschland zusammengeschlossen. Der Verband der homöopathischen Ärzte in der Bundesrepublik hat es sich zur Aufgabe gemacht sowohl Leistungen der homöopathisch behandelnden Ärzte, als auch der Apotheken zusammenzuführen, um für ein perfektes Leistungsspektrum für den Patienten zu sorgen.

Der Grundsatz der dahinter steht, dient in erster Linie der Sicherstellung der Qualität, sodass jeder Patient gleichermaßen fachkundig betreut wird und die Kosten letztlich von den Kassen übernommen werden können.

Vor der Behandlung wird die homöopathische Behandlung angefragt

Dabei handelt es sich bei der Kostenübernahme der Krankenkassen um einen einfachen Vorgang, der bei dem zu behandelnden Arzt vom Patienten ausgefüllt wird und die Einwilligung an das homöopathische Behandlungsverfahren einleitet. Durch diese schriftlich festgehaltene Vorgangsbestätigung sitzen sowohl Krankenasse, als auch Arzt und Patient auf der sicheren Seite.

Letztlich führt die Kostenübernahme dadurch zu einer einfachen und schnellen Abwicklung, die dem Wunsch vieler Patienten entgegen kommt, die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Nach der Beendigung des homöopathischen Behandlungsverfahrens sollte beim Arzt eine entsprechende Kündigung eingereicht werden, so erkennt die Kasse sofort den Beginn, als auch das Ende des Verfahrens, die Abrechnung wird zusätzlich vereinfacht.

Der IV-Tarif regelt die Übernahme der Kosten

Die Kostenübernahme der homöopathischen Leistung wird hierbei durch den IV-Tarif über die gesetzlichen Krankenkassen geregelt, die wiederum durch die sogenannten IV-Verträge zwischen Arzt und Kasse ermöglicht werden. Allerdings gestalten sich auch hier einige Faktoren, die es zu beachten gilt. So wird beispielsweise die Anamnese, das erste Gespräch erstattet. Dieses Erstgespräch darf jedoch nur einmal im Jahr erfolgen und besitzt eine zeitliche Begrenzung, die bei Erwachsenen eine Stunde bei Kindern maximal 40 Minuten betragen darf. Gesprächstermine, die darüber hinaus gehen werden in der Regel nicht von der Kasse erstattet, wenn diese die 30 Minuten Toleranz überschreiten. Das Folgegespräch darf dabei nur einmal jedes Quartal erfolgen.

Diese engen Richtlinien sollten daher von Anbeginn mit in die Kalkulation der Kosten miteinbezogen werden. Anders sieht es mit der Beratung in der homöopathischen Behandlung aus. Die Beratung darf sogar fünf Mal pro Quartal genutzt werden und wird ebenfalls von den Kassen übernommen.

Die Pros und Contras der Kostenübernahme der Homöopathie durch Krankenkassen

Die Pros und Contras der Kostenübernahme machen vor dem Nutzen der Medikamente nicht halt. Denn Arzneikosten in der homöopathischen Behandlung werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Auch hier greift der Patient also abermals in die eigene Tasche und muss die Folgekosten selber zahlen.

Damit die Kosten für eine homöopathische Behandlung auch wirklich von den Krankenkassen übernommen werden, sollte der Patient sich direkt beim Arzt für eine integrierte Versorgung durch die klassische Homöopathie informieren. Ob und wie die Behandlung durch den auszuführenden Arzt von der Kasse getragen werden kann, informiert der zu behandelnde Arzt und hilft dem Patienten zudem die benötigten Formulare fristgerecht einzureichen um für eine zuverlässige und schnelle Übernahme zu sorgen.


Letzte Änderung: 26.01.2018

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