Pflegesachleistungen für ambulante Pflege

Aus der Kategorie ein Expertenbeitrag Pflege, Betreuung, Hilfe

Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen nicht selten die Hilfe anderer Personen, da die Arbeit alleine kaum durchführbar ist. Zahlreiche Pflegehäuser bieten mittlerweile ihre Dienste an und stehen den Pflegenden im Alltag zur Seite. Diese können durch die Unterstützung der professionellen Helfer stark entlastet werden. Ausgebildetes Personal steht Verwandten oder Bekannten bei der häuslichen Pflege zur Seite, was vor allem für Arbeiten förderlich ist, die von Laienhand schwer durchführbar ist.

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Mit ein paar gezielten Handgriffen können 24 Stunden Pflege-Pflegefachkräfte bei alltäglichen Handlungen wie dem Duschen oder Baden zur Hand gehen. Das alleine führt bei den Pflegenden häufig schon zu einem Abbau der Überforderung. Doch auch andere Dinge, wie die Beratung bei der medizinischen Versorgung oder die Hilfe bei der Wahl der richtigen therapeutischen Maßnahmen kann entlastend sein. Hilfebedürftigen Menschen steht für die ambulante Pflege zu Hause ein Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Dieses wird aus der Pflegeversicherung finanziert.

Was wird allgemeinhin unter Pflegesachleistungen gefasst?

Pflegesachleistungen werden nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch geregelt. Sie sind nicht mit klassischen Dingen oder Sachen gleichzusetzen. Vielmehr sind es Dienstleistungen, die von den Angestellten eines ambulanten Pflegedienstes, bzw. eines 24-Stunden-Pflegedienst erbracht werden. Über die Pflegekasse werden diese dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt oder mit den Leistungen der Kasse verrechnet.

Von Pflegesachleistungen wird immer dann gesprochen, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes oder einer 24 Stunden Pflege gepflegt wird. Wichtig ist, dass Menschen, die der Pflege bedürfen, am besten so lange, wie es möglich ist, in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Diese Pflege umfasst alle im täglichen Leben anfallenden Aufgaben wie Haushaltsführung sowie Hilfe bei ärztlicher Behandlung aber auch Unterstützung bei psychosozialen Problemen. Die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung soll erst dann in Betracht gezogen werden, falls ambulante Maßnahmen nicht mehr greifen und die häusliche Pflege deswegen nicht mehr durchführbar ist. Sollten pflegende Menschen der hilfsbedürftigen Person zur Seite stehen, ist das ein zusätzlich begünstigender Faktor. Denn diese Personen können Mittler sein und dem Pflegedienst benachrichtigen, wenn zusätzliche Hilfen benötigt werden.

Pflegesachleistungen sind nicht zu verwechseln mit Pflegegeld, dass beispielsweise einem Angehörigen ausgezahlt wird, um seine pflegende Tätigkeit zu vergüten.

Wann werden Pflegesachleistungen übernommen?

Um Pflegesachleistungen erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt keine häusliche Krankenpflege über die gesetzliche Krankenkasse vor.
  • Auf Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Pflegesachleistung wurde ein Pflegegrad genehmigt, der zwischen zwei und fünf liegt.
  • Menschen, bei denen der Pflegegrad eins festgestellt wird, erhalten in der Regel keine Pflegesachleistungen. Beim Pflegegrad eins kann unter Umständen der Entlastungsbetrag für die Grundpflege für Leistungen eines Pflegedienstes herangezogen werden. Informationen hierzu gibt es bei der zuständigen Pflegekasse.
  • Die Pflege findet im 'häuslichen Bereich' des Hilfebedürftigen statt. Das kann ein anderer Ort, als das zu Hause des Pflegebedürftigen sein wie die Wohnung eines Angehörigen oder Bekannten. Auch das 'Betreute Wohnen' gehört zu diesem Bereich dazu.

So werden Pflegesachleistungen beantragt

Die Pflegekasse stellt fest, welche Beiträge zur häuslichen Pflege von Angehörigen oder Bekannten erbracht werden. Darüber hinaus wird errechnet, welche Leistungen beispielsweise durch die 24 Stunden Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Pflegesachleistungen erfolgen müssen. In den meisten Fällen werden diese Fragen bereits bei der Antragstellung auf die Erbringung von Pflegeleistungen abgeklärt. Soll der Pflegegrad erstmals oder zum wiederholten Male festgestellt werden, muss angegeben werden, ob die Pflege in den eigenen vier Wänden oder doch etwa in einem Pflegeheim stattfinden wird.

Was ist beim Antrag zu beachten?

Beim Antrag auf Pflegeleistungen gibt es die unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten. Jemand, der seine Angehörigen, Lebensgefährten oder Freunde zu Hause pflegt, muss das nicht unter allen Umständen kostenlos tun. Daher stehen für Pflegende die folgenden Varianten zur Auswahl:

  • Die Pflege wird alleine zu Hause durchgeführt: Es wird ein Antrag auf Pflegegeld für die Pflegeperson gestellt.
  • Der Pflegedienst erbringt die gesamte Leistung alleine: Pflegesachleistungen werden beantragt.
  • Angehörige übernehmen die Pflege, der Pflegedienst führt Maßnahmen durch: Unter Umständen kann eine Kombinationsleistung beantragt werden. Es sollten sowohl Leistungen aus dem Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen beantragt werden.

Die Pflegesachleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Wichtig ist es, zu bedenken, dass je Pflegestufe ein bestimmter Etat zur Verfügung steht. Falls die Pflegesachleistungen noch nicht voll ausgeschöpft sind, dann können noch weitere Anträge auf Kostenübernahme, beispielsweise auf Pflegegeld für das Pflegepersonal gestellt werden. Das wird auch als Kombinationspflege bezeichnet. Ist der errechnete Etat jedoch bereits voll für die Pflegesachleistungen verbraucht, ist ein zusätzlicher Antrag auf Pflegegeld nicht sinnvoll. Sollte das Geld zur Pflege nicht ausreichen, empfiehlt es sich, einen erneuten Antrag auf Feststellung des Pflegegrades zu stellen, falls in der Zwischenzeit ein Mehrbedarf an Pflege entstanden ist.

Fazit

Zu Hause ist es doch am Schönsten. Auch ältere Menschen genießen ihren Lebensabend lieber in den eigenen vier Wänden, als in einem Pflegeheim, obwohl ein Aufenthalt dort sinnvoll sein kann, falls es gar nicht mehr anders geht. Diesen Umstand hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt und gibt daher pflegenden Angehörigen oder Freunden mannigfaltige Möglichkeiten an die Hand, um die Pflege auf eine individuelle Art und Weise durchzuführen. Die Beantragung von Pflegesachleistungen ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der ambulanten Pflege zu Hause. Der Pflegedienst ist dort zur Stelle, wo er gebraucht wird und hilft mit Rat und Tat bei Problemen, die im Alltag zu Hause auftreten können. In der übrigen Zeit helfen Verwandte und Freunde. Diese können bei nicht vollständig ausgeschöpftem Budget ebenfalls für ihre Dienste bezahlt werden.

Wichtig ist, die Neuerungen, die seit Anfang des Jahres gelten zu beachten:

Es gibt derzeit fünf unterschiedliche Pflegegrade und nicht mehr lediglich drei Pflegestufen. Dadurch werden jetzt auch Menschen, die unter psychischen Problemen leiden besser berücksichtigt. Diese können aktuell ebenfalls eine Pflegestufe erhalten. Im Weiteren fallen die Pflegestufen weg, es heißt nunmehr bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit 'Pflegegrad'. Ein Antrag lohnt sich, damit die Kosten für Hilfen angemessen ersetzt werden, und der Alltag im Alter nicht zu mühsam wird.


Letzte Änderung: 14.08.2018

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