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6.6.2009, 9:19 Uhr
Der Begriff “Geistige Heilen“ darf nicht im Rahmen von seiner ursprünglichen Definition von der Bezeichnung “Glaubensheilen“ abgetrennt werden. Es sollte auch nicht als Heilmethode für Kommerzialisierungszwecke korrumpiert zu werden. Ich werde versuchen dies zu erklären.
Nach der anschaulichen Definition in Wikipedia, die Online-Enzyklopädie, wird Methode “als ein auf einem Regelsystem aufbauendes Verfahren, das zur Erlangung von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder praktischen Ergebnissen dient.“
Ein Regelsystem setzt aber eine klare Kenntnis von den Funktionsweisen aller Bestandteile, die in ihm vorhanden sind, voraus.
Das sog. “geistige Heilen“ kann demnach nicht als Methode bezeichnet werden, weil die physiologischen Bestandteile des Regelsystems dem praktizierenden Heiler oder Heilerin nicht bekannt sind. Wenn “Gott heilt“ dann sind eben seine Wege selbst für den Menschen unbekannt, ja unergründlich, der sich zu seinem Dienst “als Kanal“ zur Verfügung stellt. Mit anderen Worten ausgedrückt: ich muss als Heiler, oder Heilerin, nicht unbedingt wissen, was durch meine Hände hindurchfließt und auf welche Weise eine Heilwirkung am behandelten Menschen zustande kommt; ich brauche nur von dem Göttlichen, während der Heilhandlung geführt zu werden und nehme dort mehr eine Beobachterposition ein, welche der “göttlichen Energie“, die durch das Auflegen meiner Hände zum Ausdruck kommt, gewahr wird.
Eine solche Praxis hat wenig mit der obigen Methodedefinition zu tun. Sie bleibt wesensgemäß subjektiv erfahrbar und lässt sich daher kaum messen, objektivieren, auch wenn klinische Ergebnisse von der Evidenz eines solchen Handelns ein konkretes, also sichtbares Zeugnis geben können. Letzteres ist so offensichtlich, dass in Ländern wie England, die Ausübung der Geistheilung in Krankenhäusern und Hospizen zum allgemeinen Selbstverständnis geworden ist. So gesehen, ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die sich einer solchen Begabung bewusst werden und sie im Dienste und zum Wohl ihrer Mitmenschen stellen. Aber sie soll bitte im Rahmen eines konfessionell bezogenen Handelns bleiben. Ich weiß noch, wie in meinen jungen Jahren, als ich bei einer charismatischen Heilerin assistieren durfte, der Aspekt des göttlichen Willens immer besonders hervorgehoben wurde. Diese große, weise Frau sagte mir immer: “ Wir dürfen bitten um Heilung, wenn sie bei den Menschen, die zu uns kommen, von der göttlichen Instanz gegeben wird. Es ist der göttliche Wille, der in uns wirkt, nicht unsere Heilintention. Sei achtsam mit deinem Wollen...Nicht du bist der, der heilt, sondern Gott in dir. Es gibt die Menschen, die ihre Krankheit durchleiden müssen, und es gibt andere Menschen, die davon befreit werden dürfen. Diesen Dingen liegen Aspekte zugrunde, die wir mit unserem kleinen Verstand nicht zu erfassen vermögen.“
Nach dem Motto: “So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“! (Mt 22, 15-22) sollte man genau zwischen dem, was eine religiöse Handlung, und dem, was den diagnostischen Kriterien einer gezielten, therapeutischen Vorgabe entspricht, unterscheiden. Ursprünglich und an sich stellt geistiges Heilen im Grunde einen religiösen Akt dar, der vom Glauben und Mitgefühl geprägt ist. Der Versuch diese Ebene mit der Pseudophysiologie eines rein spekulativen, feinstofflichen Körpers zu verbinden- wie sie in letzter Zeit immer wieder auf dem boomenden Esoterikmarkt von selbsternannten Heilern und Heilerinnen unternommen wird - geht meines Erachtens den falschen Weg.
Jede Methode bedarf der Objektivierbarkeit ihrer Daten. Sie braucht Letztere, um durch Wiederholung zu einem ähnlich gearteten, kausal nachvollziehbaren Ergebnis zu führen.
Aufgrund der fehlenden Kriterien, welche das Geistige Heilen methodologisch definiere, sind die Rahmenbedingungen, die es als eine therapeutische Leistung für Vergütungszwecke rechtfertigen können, äußerst fragwürdig.
Jede Berührung, die dem Heilzweck dient, ist bereits eine therapeutische Handlung. Das beginnt bereits mit dem Auflegen der Hand der Mutter beim fiebernden Kind und gilt auch für das Handauflegen eines Geistheilers, der sich unter göttlicher Führung wähnt. Für den ersten Fall ist keine Honorarforderung im Spiel, beim zweiten ist aber das nicht mehr der Fall: hier heilt eine obere Instanz, während der ausführende allzu menschliche Part dementsprechend kassiert. Aus diesem Grund hatte Harry Edwards, der die Bewegung der Geistheilung im vorhergehenden Jahrhundert so maßgebend beeinflusste, mit aller Strenge die Honorarrahmenbedingungen der von ihm ausgebildete Geistheiler/Innen rein auf Spendenbasis gelegt bzw. festgesetzt: Die Ebene des Gebets, der Fürbitte durfte nicht mit Geld und/oder zu kommerziellen Zwecken korrumpiert werden.
Ich wiederhole: Nachdem der Wirkungsmechanismus des geistigen Heilens nicht bekannt ist, bleibt der Versuch, daraus systematisch und methodologisch zu arbeiten, ein heikles und äußerst problematisches Unterfangen. Die in letzter Zeit so häufig betriebene Kommerzialisierung einer solchen Glaubenssache, wie das geistige Heilen ist, kann deswegen als Heilmethode nicht empfohlen werden. Eine solche Definition von Geistheilung führt eher immer mehr zur Diskreditierung von einer im ursprünglichen Sinne ernsthaft, religiös betriebenen Handlung, die sich unserer einseitig kausalen, mechanistischen, vom Nützlichkeitswahn befallenen Welt entzieht. Gott sei Dank.
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